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Die wesentlichen Punkte des Reglements (Auszug)

 

Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sind wie folgt zu verwenden:

Jährlich soll an einen Schriftsteller ein Preis für deutschsprachige Literatur ausgerichtet werden.

Es soll mit der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, eine Jury bestellt werden, die bestimmt, wem der Literaturpreis zukommt.

 

Es können auch mehrere Preise mit Teilbeträgen ausgerichtet werden. Fehlt es an würdigen Kandidaten, so können sämtliche Erträgnisse oder ein Teil davon nach Gutdünken für die Förderung junger Schriftsteller verwendet werden. Es ist darauf zu achten, daß nicht nur deutsche Schriftsteller, sondern auch deutschsprachige Schriftsteller anderer Länder berücksichtigt werden.

Der Literaturpreis ist als Joseph-Breitbach-Preis auszurichten.

Unterstützungen an junge Schriftsteller sind im Namen der Stiftung Joseph Breitbach zu gewähren.

Die Höhe des Preises wird sich nach den jeweiligen Ertragsverhältnissen der Stiftung richten und kann daher variieren.

Sollte die Akademie die ihr zugedachte Aufgabe ablehnen, oder sollte sie unter die Kontrolle eines totalitären politischen Systems kommen, so ist in erster Linie der Schweizerische Schriftstellerverein an ihrer Stelle zu beauftragen.

Der Stiftungsrat hat ein Reglement zu erlassen, welches im Rahmen der angeführten Grundsätze die näheren Bedingungen der Verleihung des Literaturpreises bzw. der Unterstützung junger Schriftsteller regelt.

Der Stiftungsrat kann den Sitz der Stiftung verlegen oder das Stiftungsvermögen in eine andere Stiftung oder analoge Rechtsform mit ähnlichen Satzungen überführen, sofern dies infolge von Krieg oder anderen Notständen oder infolge der Entwicklung der politischen Gegebenheiten als geboten erscheint.

Die Stiftung wird von externen und unabhängigen Rechnungsprüfern geprüft.

Diese Statuten ersetzen alle früher erlassenen vom 13. November 1968 sowie das Reglement vom 19. Dezember 1968.

Die endgültige Fassung, die 1997 in Kraft getreten ist, hat Joseph Breitbach am 24. Oktober 1977 formuliert. 

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