top of page
Statut des Joseph-Breitbach-Preises der Akademie der Wissenschaften und der Literatur • Mainz

 

AUSZUG AUS DEM STATUT VOM 9. SEPTEMBER 1997

 

§ 1
Unter dem Namen Stiftung Joseph Breitbach ist mit Sitz in Vaduz eine Stiftung gemäß liechtensteinischem Stiftungsrecht errichtet worden. Ihre Aufgabe ist es, alljährlich einen deutschsprachigen Autor durch einen Preis auszuzeichnen. Die Stiftung und die Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz richten diesen Preis gemäß den nachfolgenden Bestimmungen aus.

§ 2
Mit dem Preis sollen deutschsprachige Werke aller Literaturgattungen ausgezeichnet werden. Der Preis trägt den Namen Joseph-Breitbach-Preis der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz.
Aus der vom Stiftungsrat an den jährlichen Stiftungsratssitzungen zu bestimmenden Preissumme kann über Beschluss des Stiftungsrates und über Vorschlag der gemäß § 3 bestellten Jury auch ein Förderpreis für jüngere Schriftsteller verliehen werden. Die Jury hat dem Stiftungsrate sowohl die Preisträger wie auch die zu fördernden Schriftstellerinnen oder Schriftsteller sowie die Art und den Umfang der Förderung im Einzelfall vorzuschlagen.

§ 3
Zur Auswahl der Preisträger wird eine Jury gebildet.

  • ex officio ein Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung, welches von diesem benannt wird

  • drei vom Stiftungsrat der Stiftung Joseph Breitbach zu benennende Mitglieder

  • ex officio der jeweilige Vizepräsident der Klasse der Literatur der Akademie der Wissenschaften und der Literatur

  • zwei vom Präsidium der Akademie zu benennende Mitglieder.

 

§ 4

Die Jury kann öffentlich zu Vorschlägen für die Verleihung des Preises auffordern. Dabei sind Selbstvorschläge auszuschließen. Die Einreichung von Vorschlägen schließt die Anerkennung dieses Statuts ein.

§ 5
Die Jury entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung. Ein Beschluss kommt zustande, wenn nicht mehr als zwei Mitglieder gegen den Vorschlag stimmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. An Mitglieder der Jury können die Preise nicht verliehen werden.

§ 6
Die Preise sollen abwechselnd in Mainz (Sitz der Akademie) und Vaduz (Sitz der Stiftung) verliehen werden. Das Datum der Verleihung des Preises im Monat September eines jeden Jahres wird vom Stiftungsrat gemeinsam mit der Akademie festgelegt.

Ergänzung zu § 6: Zum 100. Geburtstag von Joseph Breitbach fand im September 2003 die Preisverleihung in seiner Geburtsstadt Koblenz statt. Im Anschluss daran haben sich die Akademie der Wissenschaften und der Literatur • Mainz, die Stadt Koblenz und die Stiftung Joseph Breitbach darauf verständigt, in Abweichung zum obenstehenden § 6 die Preisverleihung immer in Koblenz auszurichten.

bottom of page